Nachlass ohne Testament regeln: So geht es rechtssicher

Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Angehörige oft unvermittelt – und hinterlässt neben der Trauer viele offene Fragen. Liegt kein Testament vor, entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer den Nachlass erhält und in welchem Umfang. Was das konkret bedeutet und wie die Nachlassabwicklung funktioniert, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wir vom Ersten Magdeburger Bestattungshaus stehen Ihnen in diesen schwierigen Zeiten bei.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Ehegatten und -gattinnen sowie Kinder erben vorrangig. Unverheiratete Partner und Partnerinnen gehen leer aus.
  • Mehrere Erben und Erbinnen bilden eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Nachlass entscheiden muss.
  • Ein Erbschein ist in vielen Fällen erforderlich, um gegenüber Banken und Behörden nachzuweisen, wer erbberechtigt ist.
  • Erben und Erbinnen haben sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, das Erbe auszuschlagen.
  • Vorsorgedokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder ein Erbvertrag schaffen bereits zu Lebzeiten Klarheit.

Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament existiert?

Infobox: Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erhält, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und ist in § 1924 ff. BGB geregelt. Erben und Erbinnen der ersten Ordnung sind Kinder und deren Nachkommen. Erben und Erbinnen der zweiten Ordnung sind Eltern und Geschwister. Der Ehegatte oder die Ehegattin erbt neben diesen Ordnungen einen gesetzlich festgelegten Erbteil.

Die gesetzliche Erbfolge staffelt sich nach Verwandtschaftsgrad: Kinder und Ehepartner und -partnerinnen stehen an erster Stelle. Gibt es keine Kinder, rücken Eltern und Geschwister nach. Je nachdem, ob die Eheleute ihren Besitz gemeinsam oder getrennt verwaltet haben, erhält der Ehegatte oder die Ehegattin zwischen einem Viertel und der Hälfte des Nachlasses.

Besonders wichtig für unverheiratete Paare: Ohne Eheschließung besteht kein gesetzliches Erbrecht. Wie lange die Partnerschaft gedauert hat, spielt dabei keine Rolle. Wer seinen Partner oder seine Partnerin absichern möchte, kommt um ein Testament oder einen Erbvertrag nicht herum.


Welche Konflikte entstehen, wenn die Erbfolge ungeklärt bleibt?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss sämtliche Entscheidungen über den Nachlass einstimmig treffen – von der Verwaltung einer Immobilie bis zum Verkauf von Wertgegenständen. Das führt in der Praxis häufig zu Blockaden.

Typische Probleme bei ungeregelter Nachlassverwaltung:

  • Bankkonten bleiben gesperrt, weil kein Erbnachweis vorliegt.
  • Eigentumsrechte an Immobilien sind unklar und nicht übertragbar.
  • Streit unter Geschwistern über die Aufteilung des Vermögens entsteht.
  • Die Kündigung oder Übertragung von Verträgen verzögert sich.
  • Laufende Kosten (z. B. Miete, Versicherungen) lassen sich nicht regeln.

Hinzu kommt die emotionale Belastung: Angehörige trauern und müssen gleichzeitig rechtliche und organisatorische Aufgaben bewältigen. Unklare Erbverhältnisse verlängern diesen Zustand erheblich.


Wie läuft die Abwicklung des Nachlasses ohne Testament konkret ab?

Nach einem Todesfall ohne Testament sind mehrere Schritte in einer bestimmten Reihenfolge erforderlich:

  1. Sterbefall beim Standesamt melden (binnen weniger Tage nach dem Tod)
  2. Nachlassgericht informieren und ggf. einen Erbschein beantragen
  3. Bankkonten und Verträge des Erblassers bzw. der Erblasserin klären und ggf. kündigen
  4. Immobilien und Wertgegenstände im Rahmen der Erbengemeinschaft verwalten

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbberechtigung gegenüber Dritten belegt. Er wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und erfordert u. a. den Erbscheinantrag, die Sterbeurkunde, Geburtsurkunden sowie ggf. Heiratsurkunden. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Eine wichtige Frist: Erben und Erbinnen haben ab Kenntnis des Erbfalls sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Bei Erblassern und Erblasserinnen mit Wohnsitz im Ausland verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen, auch wenn Schulden vorhanden sind.


Was können Angehörige heute noch tun, um Klarheit für Erben und Erbinnen zu schaffen?

Auch ohne notarielles Testament gibt es Möglichkeiten, den Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln und Konflikte zu vermeiden:

  • Vorsorgevollmacht: Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit zu handeln.
  • Schenkung zu Lebzeiten: Vermögenswerte können schon vor dem Tod übertragen werden, ggf. mit steuerlichen Vorteilen.
  • Erbvertrag: Der notariell beurkundete Vertrag zwischen zwei Personen ist bindend und kann das Testament ergänzen oder ersetzen.

Der erste praktische Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Regelungswünsche gibt es? Auf dieser Grundlage lässt sich mit einem Notar  bzw. einer Notarin oder einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin gezielt planen. Wer den Nachlass rechtzeitig regelt, schützt seine Angehörigen vor unnötigem Aufwand und Streit.


FAQ zur gesetzlichen Erbfolge

Erbt mein Partner oder meine Partnerin automatisch, wenn wir nicht verheiratet sind?

Nein. Unverheiratete Partner sind nach der gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt. Ohne Testament oder Erbvertrag erhalten sie nichts, unabhängig von der Dauer der Beziehung.

Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie ohne Testament?

Gehört die Immobilie beiden Partnern gemeinsam, bleibt der eigene Anteil des oder der Überlebenden unangetastet. Den Anteil des oder der Verstorbenen erben die gesetzlichen Erben und Erbinnen gemeinsam. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft, die einstimmig über diesen Anteil entscheiden muss.

Können Sie die gesetzliche Erbfolge nachträglich ändern?

Die gesetzliche Erbfolge gilt, solange kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Wer die Erbfolge zu Lebzeiten ändern möchte, kann dies durch ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag tun.

Was kostet ein Erbschein und wer muss ihn beantragen?

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Beantragen muss ihn derjenige, der als Erbe oder Erbin Nachweise gegenüber Banken oder Behörden erbringen muss.

Wie lange haben Erben und Erbinnen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen?

Die gesetzliche Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Erblassern und Erblasserinnen mit Auslandswohnsitz gilt eine Frist von sechs Monaten.


Take-aways

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der individuelle Wille des Erblassers oder der Erblasserin zählt nicht.
  • Unverheiratete Partner und Partnerinnen sollten unbedingt einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen, um rechtlich abgesichert zu sein.
  • Beantragen Sie den Erbschein frühzeitig. Er ist oft Voraussetzung für den Zugang zu Konten und Immobilien.
  • Behalten Sie die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen im Blick, besonders bei einem überschuldeten Nachlass.
  • Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht oder Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren den Aufwand für Hinterbliebene erheblich.
  • Ein Gespräch mit einem Notar oder einer Notarin ist der konkreteste erste Schritt, um Klarheit zu schaffen.

Fazit

Wer keine letztwillige Verfügung hinterlässt, überlässt dem Gesetz die Entscheidung darüber, wer erbt, wie viel und unter welchen Bedingungen. Für viele Familien bedeutet das im Ernstfall: Bürokratie, Unsicherheit und Konfliktpotenzial in einer ohnehin schweren Zeit.

Als Bestatter in Magdeburg begleiten wir Angehörige nicht nur bei der würdevollen Verabschiedung, sondern stehen auch bei Fragen rund um Vorsorge und Nachlassregelung zur Seite. Zusätzlich vermitteln wir Ihnen bei Bedarf auch Angebote zur Trauerbegleitung.