Für das einfachere Auffinden der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wurde ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet, welches im Internet unter www.vorsorgeregister.de verfügbar ist. Hier können notariell beglaubigte und nicht beglaubigte Verfügungen aufbewahrt werden.
Das Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall einfach, schnell und sicher zu finden.
Was nützt eine Vorsorgevollmacht, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden wird? Ein Arzt braucht z. B. die Einwilligung zu einer das Leben gefährdenden Operation und beantragt beim Gericht die Bestellung eines Betreuers. Ist die Vollmacht registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauensperson vorhanden ist, an die er sich wenden kann. Auch ohne die Registrierung muss das Gericht zwar ermitteln, ob es Verfügungen gibt. Muss aber die Operation bald durchgeführt werden, kann das Gericht keine umfangreichen Ermittlungen anstellen und muss einen Betreuer bestellen. Nicht die gewünschte Vertrauensperson trifft dann die schwerwiegende Entscheidung über die medizinische Behandlung, sondern ein vom Gericht bestellter Fremder.
Das Zentrale Vorsorgeregister hilft den Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten. Die Gerichte können vor Anordnung einer Betreuung über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Register anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Diese Anfrage beim Zentralen Vorsorgeregister ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch möglich. Das Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht niedergelegten Willen entspricht.
