Bestattungsarten
Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang.Auf den Friedhöfen unterscheidet man Wahl- und Reihengrabstellen. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert.
Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.
Mögliche Bestattungsarten sind: